Info's zum Mutterschutz
Fristen im Überblick
- 6 Wochen vor Entbindungstermin
- 8 Wochen nach Entbindung
- 12 Wochen bei Mehrlings- und Frühgeburten (z. B. Geburtsgewicht unter 2.500 g) oder Schwerbehinderung des Kindes - Hier ist eine Bescheinigung des Arztes entscheidend.
- zuzüglich des Zeitraums, der innerhalb der Schutzfrist (6 Wochen) vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte.